Hier finden Sie häufige Fragen und deren Antworten:
(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Orientierungsstufe ist der erfolgreiche Abschluss
der Grundschule. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulbehörde.
(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen
und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:
1. das Lern- und Arbeitsverhalten und
2.die Leistungen
Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt.
(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern-und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind.
Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
§ 12 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) der Aufnahme in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe
(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Grundschule. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulbehörde.
(2) Die Eltern entscheiden auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, welche Schulart ihr Kind besuchen soll.
(3) Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule an, für die sie sich entschieden haben. An Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang melden die Eltern ihr Kind in der Zeit nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, aber vor dem Anmeldetermin der anderen Schularten an. Sie verwenden bei einer Anmeldung das von der Grundschule übergebene Formular und legen das letzte Halbjahreszeugnis vor. Sie setzen die Grundschule von der Anmeldung in Kenntnis. Die Eltern sind nicht verpflichtet, der aufnehmenden Schule die Empfehlung der Grundschule zu übermitteln.